{"id":239,"date":"2019-04-08T13:58:37","date_gmt":"2019-04-08T11:58:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gvk24.de\/?page_id=239"},"modified":"2019-04-08T16:12:50","modified_gmt":"2019-04-08T14:12:50","slug":"aktuelles-2019-01","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gvk24.de\/?page_id=239","title":{"rendered":"Aktuelles 2019-01"},"content":{"rendered":"<p>Eltern k\u00f6nnen auch Vorsorgeaufwendungen f\u00fcr ihre Kinder steuerlich geltend machen:<\/p>\n<p><strong>Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge des Kindes als Vorsorgeaufwendungen bei den Eltern <\/strong><\/p>\n<p><strong>Eltern k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung ihres Kindes \u2013 zumindest den Anteil der Basisversorgung &#8211; im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen, wenn sie f\u00fcr das Kind Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld haben; Voraussetzung ist eine tats\u00e4chliche wirtschaftliche Belastung durch die Beitragszahlung bei den Eltern.<\/strong><\/p>\n<p>Es muss zwischen zwei F\u00e4llen unterschieden werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Wenn das Kind Versicherungsnehmer ist, die Eltern aber die Beitr\u00e4ge zahlen, k\u00f6nnen die Eltern aufgrund einer Sonderregelung die Beitr\u00e4ge als Sonderausgaben absetzen (\u00a7 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG). Aber: Beitr\u00e4ge f\u00fcr Wahlleistungen sind nur beim Versicherungsnehmer \u2013 also beim Kind \u2013 im Rahmen der \u201canderen Versicherungen\u201d als Sonderausgaben absetzbar. Ein Abzug dieser Beitragsanteile bei den Eltern ist nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Sind die Eltern Versicherungsnehmer und Beitragszahler, k\u00f6nnen sie die Aufwendungen f\u00fcr ihr Kind als Sonderausgaben absetzen (\u00a7 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Beitr\u00e4ge f\u00fcr Wahlleistungen, Auslandskrankenversicherung und \u00c4hnliches sind nur im Rahmen der \u201eanderen Versicherungen\u201c bei den Eltern absetzbar.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Als jetzt <strong>alte Regelung<\/strong> Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums \u00a0vom 24.05.2017 \u00a0zur \u201eEinkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen\u201c hie\u00df es noch in Randziffer 81:<\/p>\n<p>\u201cDie Beitr\u00e4ge zur Basisabsicherung k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich bei der Veranlagung des wirtschaftlich belasteten VN (Beitragsschuldner) als Sonderausgaben ber\u00fccksichtigt werden, unabh\u00e4ngig davon, wer die versicherte Person ist. In den F\u00e4llen des \u00a7\u00a010 Absatz\u00a01 Nummer\u00a03 Satz\u00a02\u00a0EStG k\u00f6nnen sie abweichend aber auch vom Unterhaltsverpflichteten\u00a0geltend gemacht werden, wenn dieser die eigenen Beitr\u00e4ge eines Kindes, f\u00fcr das ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht, wirtschaftlich getragen hat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Beitr\u00e4ge in Form von Bar- oder Sachunterhaltsleistungen getragen wurden.\u201c<\/p>\n<p><strong>Neu ist<\/strong> aber nach dem Urteil vom 13.03.2018 durch den Bundesfinanzhof (Az. X R 25\/15), dass dem Kind gegen\u00fcber eine Zahlung oder Erstattung monit\u00e4r, also tats\u00e4chlich, erbracht wurde. Ein Nachweis der Zahlung kann beispielsweise durch Vorlage eines Kontoauszuges erbracht werden. Danach reicht es also nicht mehr aus, wenn Sachunterhaltsleistungen z.B. in Form von frei gew\u00e4hrter Unterkunft und Verpflegung geleistet wurden.<\/p>\n<p><strong>TIPP:<\/strong><br \/>\nMit dem neuen Urteil des BFH k\u00f6nnen Sie sich nicht mehr auf die Regelung des BMF berufen. Deswegen empfiehlt es sich zuk\u00fcnftig, Ihrem Kind die Beitr\u00e4ge zur Basisabsicherung tats\u00e4chlich durch \u00dcberweisung zu erstatten, wenn die Beitr\u00e4ge bei Ihnen steuersenkend geltend gemacht werden sollen.<\/p>\n<p>2019-01 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Autor: Lars-Bj\u00f6rn K\u00fchl<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern k\u00f6nnen auch Vorsorgeaufwendungen f\u00fcr ihre Kinder steuerlich geltend machen: Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge des Kindes als Vorsorgeaufwendungen bei den Eltern Eltern k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung ihres Kindes \u2013 zumindest den Anteil der Basisversorgung &#8211; im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen, wenn sie f\u00fcr das Kind Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld haben; Voraussetzung ist &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.gvk24.de\/?page_id=239\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAktuelles 2019-01\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":214,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/239"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=239"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/239\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":245,"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/239\/revisions\/245"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/214"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gvk24.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=239"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}